Wanderordnung der Ortsgruppe Bergheim

 

Unsere Wanderungen finden bei jedem Wetter statt und sind von den Wanderführern sorgfältig vorbereitet.

Bei extremer Wetterlage (Sturm, Glatteis usw.) kann aus Sicherheitsgründen die Wanderung abgesagt werden.

Die Wanderführer können – wenn erforderlich – selbstständig Weg und Ziel der Wanderung ändern. Besonders bei Sturm und in den Wintermonaten sind witterungsbedingte Änderungen möglich. Bei außergewöhnlichem Wetter bitte Auskunft beim Wanderführer einholen. Die Wanderführer haben das Recht, Wanderfreunden (Mitgliedern oder Gästen), die offensichtlich mit der geplanten Wanderung überfordert sind, von der Teilnahme abzuraten.

Änderungen werden auch - soweit möglich - in der Tagespresse und aktuell auf unserer Homepage veröffentlicht.

Bei den Anfahrten mit PKW zu den Ausgangspunkten der einzelnen Wanderungen werden nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften gebildet.

Die Fahrkostenbeteiligung für Hin- und Rückfahrt beträgt zur Zeit 0,11  Euro  je Kilometer und ist an den Fahrer des PKW zu zahlen. Auskünfte erteilen die jeweiligen Wanderführer.

Gäste sind jederzeit herzlich willkommen (Gäste bezahlen pro Wanderung 2,00 E). Wir bitten um Anmeldung beim jeweiligen Wanderführer am Abend vorher.

Die Teilnahme an den Wanderungen, Fahrten und sonstigen Veranstaltungen der OG Bergheim geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Dies gilt besonders in den Fällen, in denen jemand trotz Erkrankung oder eines körperlichen Gebrechens an einer Wanderung teilnimmt und dabei zu Schaden kommt. Die Wanderführer und die Ortsgruppe über-

nehmen keinerlei Haftung. Das gilt auch für das Mitfahren in Privatfahrzeugen.

Belohnen Sie die Mühe und Arbeit unserer Wanderführer durch Ihr eifriges Mitwandern.

 

Regeln, die allen helfen:

1.   den Anordnungen der Wanderführer nachkommen, den Wanderweg nicht  kritisieren, nicht voreilen oder zurückbleiben und mitzuteilen, wenn jemand die Wanderung vorzeitig abbrechen will;

2.   stets Sichtkontakt mit der Gruppe halten;

3.   dem Wanderführer schon bei Beginn der Wanderung mitteilen, wenn man an einer geplanten Einkehr nicht teilnehmen wird;

4.   geschriebene und ungeschriebene Gesetze über Natur- Wild- und Denkmalschutz beachten; die Bestimmungen über das Rauchen im Wald in der Zeit vom 01.03. bis 31.10. beachten; geschützte Pflanzen und Blumen nicht  pflücken, sowie keine Zweige abreißen;

5.   für unterwegs ausreichend Flüssigkeit und etwas zum Picknick mitnehmen;

6.   Papier- und Speisereste nicht am Rastplatz liegen zu lassen. Sind keine Abfallkörbe vorhanden, werden die Reste wieder mitgenommen;

7.   Schuhe mit gutem Profil und wetterfeste Kleidung sind Voraussetzungen für eine sichere und angenehme Wanderung;  

8.   schriftlich erklären, wenn man nicht damit einverstanden ist, dass Fotos von seiner Person auf der Homepage des Eifelvereins gezeigt werden;

9.   in Ortschaften (soweit vorhanden) stets die Bürgersteige zu benutzen, andernfalls immer links dem Verkehr entgegen gehen. Auf Landstraßen hintereinander gehen!

10. Für die Mitnahme von Hunden besteht innerhalb der Wandergruppe Leinenpflicht! Im Einzelfall kann dies nach Absprache mit allen Mitwanderern entfallen.

11. Bei der Fahrt zu den Wanderzielen werden Fahrgemeinschaften gebildet. Einzelanfahrt soll nach Möglichkeit vermie-
den werden. Die Fahrzeuge bitte möglichst mit 3-4 Personen belegen. Die errechneten Fahrkosten erhält der Fahrer.

Notarzt + Feuer Telefon 112
Polizei Telefon 110